Corona-Pandemie

Verbot von Veranstaltungen im Landkreis Coburg

Veranstaltungen unter 200 Personen müssen einer Risikobewertung durch das Landratsamt unterzogen werden, wenn nicht der Veranstalter schon von sich aus die Veranstaltung bewertet und absagt bzw. verschiebt.

Das StMGP hat bereits am 11.03.2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die Veranstaltungen aller Art ab 1.000 Teilnehmer bayernweit untersagt. Diese Allgemeinverfügung hat das Landratsamt Coburg in Zusammenarbeit mit der Stadt Coburg auf Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern für den Landkreis Coburg erweitert.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Bayerisches Staatsminsterium für Gesundheit und Pflege

Bericht Kabinettssitzung Bayern vom 10.03.2020

Robert-Koch-Institut