Gemeindewerke

Gemeindewerke

Die Gemeindewerke der Gemeinde Ahorn werden als organisatorisches, verwaltungsmäßiges und finanzwirtschaftliches Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) der Gemeinde Ahorn geführt. Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeindegebietes mit Wasser sowie die Abwasserbeseitigung. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben der Gemeindewerke fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

Abwasserentsorgung von Einzelanwesen - Abwasserbeseitigungskonzept
Bezeichnung von Gebieten 

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Art. 34 Abs. 1 BayWG, Art. 57 Abs. 1 GO). Will die Gemeinde die Übernahme des Abwassers ablehnen, ist ein sog. Abwasserbeseitigungskonzept gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG Voraussetzung, das von der Gemeinde aufzustellen und fortzuschreiben ist. 

Mittlerweile ist die aktuelle Erfassung und Überprüfung der materiellen Anforderungen an die Abwasserbehandlung der nicht an die Sammelkanalisation angeschlossenen Einzelanwesen soweit abgeschlossen.