Energie

Heizkostenzuschuss

 Die Härtefallhilfe erhalten deshalb auch die Bewohnerinnen und Bewohner von Privathaushalten im Freistaat Bayern. Die Härtefallhilfe kann nur für einen Wohnsitz (zum Beispiel den Erstwohnsitz) beantragt werden.  Anträge können Sie in Bayern ab den 15. Mai 2023 stellen.

Bund und Länder haben sich auf die Details dieser Härtefallregelung verständigt. Anträge können auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Dort gibt es auch schon jetzt alle wichtigen Informationen sowie Kontaktadressen für Rückfragen.

https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php

Für die Härtefallhilfen ist auch eine Telefon-Hotline eingerichtet worden. Diese ist unter der Rufnummer

+49  89 59976061122 

montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr (Ausnahme: bayerische Feiertage) zu erreichen.