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Förderprogramm Balkonkraftwerke
Förderprogramm Balkonkraftwerke
Der Gemeinderat Ahorn hat sich mehrheitlich in seiner Sitzung vom 25.04.2023 nach Antrag von Gemeinderatsmitglied Michael Zahner (SPD/Die Grünen) für die Förderung von regenerativen Energiekonzepten ausgesprochen. Der Gemeinderat befürwortet damit die Förderung von 150 Balkonkraftwerken mit einer Leistung von 300 bis 600 W. Dafür wird im Haushalt der Gemeinde Ahorn 2023 ein Betrag von insgesamt 15.000 € zur Verfügung gestellt. Jedes Balkonkraftwerk soll auf Antrag mit 100 € gefördert werden.
Gefördert wird unter anderem die Anschaffung und Installation von sogenannten "Balkon-Kraftwerken“. Anspruchsberechtigt für die Förderung sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ahorn. Ab dem 1. Mai 2023 sind die Anträge für eine Förderung möglich, es werden nur Anlagen gefördert, die ab dem 1. Mai angeschafft werden, bereits vor dem 1. Mai angeschaffte Anlagen sind nicht förderfähig.
Die Förderung im Detail
- Anspruchsberechtigt für diesen Fördertatbestand sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Ahorn
- Balkonkraftwerk (300-600 W) mit CE-Zertifizierung
- Modul muss mindestens 24 Monate am Hauptwohnsitz des Antragstellers betrieben werden
- Förderung wird einmalig pro eigengenutztem Objekt bzw. im Falle von Objekten mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten einmalig pro eigengenutzter, abgeschlossener Wohneinheit ausgereicht
- Förderung pauschal 100 EUR pro Anlage
Die Förderung wird im Nachgang zur Antragstellung auf Basis der Einreichung des Rechnungsbelegs über die Anschaffung eines CE-zertifizierten Balkonkraftwerkes, eines Fotos der installierten Anlage und auf Grundlage einer schriftlichen Bestätigung der Gemeinde Ahorn gewährt. Bei Antragstellung müssen alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Die Einreichung muss ausschließlich über die E-Mail-Adresse erfolgen. Unterlagen in Papierform werden nicht berücksichtigt.