Verkehr

Ahorn sieht grünes Licht für eine Ampel am Ahorner Berg

Der Antrag auf Errichtung einer „intelligenten“, dem tatsächlichen Bedarf folgenden Lichtsignalanlage, wurde von der Stadt Coburg nun beantwortet. Im Antwortschreiben von Oberbürgermeister Dominik Sauerteig heißt es unter anderem:

„ … den Antrag der Gemeinde Ahorn auf Errichtung einer bedarfsabhängigen Lichtsignalanlage am Ahorner Berg und an der Wassergasse (…) haben wir unter Beteiligung des Staatlichen Bauamtes, der Polizeiinspektion Coburg und der Verkehrsplanung der Stadt Coburg geprüft.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Einen Ampeltestbetrieb kann seitens der Straßenverkehrsbehörde auch mangels ausreichender Aufstellspuren nicht nähergetreten werden. Die Evaluation eines Ampelbetriebes und die Ermittlung baulicher Maßnahmen zur Umsetzung einer dauerhaften und leistungsfähigen Signalisierung von Kreuzungsbereichen erfolgt ausschließlich durch einen Sachverständigen in Form eines umfassenden Verkehrsgutachtens, das durch die Straßenbaubehörde (Anmerkung: Staatliches Bauamt Bamberg) in Auftrag gegeben werden muss.“

Auf Nachfrage von Bürgermeister Martin Finzel bei der Straßenbaubehörde (Staatliches Bauamt Bamberg) zum aktuellen Stand des von Oberbürgermeister Sauerteig angesprochenen Gutachtes wurde der Gemeinde Ahorn die bereits 2020 erstellte Leistungsberechnung für die beiden Knotenpunkte Wassergasse und Ahorner Berg mit Lichtsignalsteuerung – auch ohne einen 4-streifigen Ausbau – zur Verfügung gestellt. Diese baut auf einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2019 auf. Auf dem Wege der Amtshilfe kann das von Oberbürgermeister Sauerteig im Schreiben vom 12. Januar 2021 gewünschte Verkehrsgutachten sicherlich auch der Stadt Coburg zur Verfügung gestellt werden. Daraus ergibt sich die grundsätzliche Möglichkeit die beantrage Lichtsignalanlage umzusetzen.

Die Gemeinde Ahorn sieht, so Bürgermeister Martin Finzel, somit alle Voraussetzungen als erfüllt an und bittet die Stadt Coburg, einer Errichtung der von Ahorn am Ahorner Berg bzw. der Wassergasse beantragten bedarfsabhängigen Lichtsignalanlage zuzustimmen bzw. diese anzuordnen.  Weiterhin bittet die Gemeinde Ahorn darum in den Prozess, als Antragsteller und direkt betroffene Kommune, mit einbezogen zu werden.